Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kamana GmbH – MARKANDA
§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Kamana GmbH, handelnd unter der Marke MARKANDA (nachfolgend „MARKANDA"), und ihren Kunden.
1.2. Das Angebot von MARKANDA richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
1.3. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
1.4. Der Kunde bestätigt mit Abgabe seiner Bestellung bzw. Annahme eines Angebots, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit bzw. als juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen abschließt.
1.5. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MARKANDA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Angebote und Leistungsbeschreibungen
2.1. Die Darstellung von Produkten auf der Website oder im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
2.2. Individuell erstellte Angebote von MARKANDA sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.3. Produktabbildungen, Visualisierungen, Mock-ups, Muster, Katalogdarstellungen und sonstige Darstellungen dienen der Veranschaulichung. Technisch bedingte oder handelsübliche geringfügige Abweichungen hinsichtlich Farbe, Material, Format, Oberfläche, Gewicht, Positionierung oder sonstiger Eigenschaften bleiben vorbehalten, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
2.4. Insbesondere können Bildschirmdarstellungen und digitale Visualisierungen aufgrund unterschiedlicher Bildschirm-, Farb-, Material- und Drucksysteme vom tatsächlichen Produktionsergebnis abweichen.
2.5. Bei Naturmaterialien oder Materialien mit natürlichen Bestandteilen können materialtypische Unterschiede insbesondere in Farbe, Struktur, Maserung, Oberfläche und Beschaffenheit auftreten. Solche geringfügigen material- oder produktionsbedingten Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich und für den Kunden zumutbar sind.
§ 3 Bestellvorgang und Vertragsabschluss
3.1. Der Kunde kann Produkte über den Online-Shop auswählen und – soweit angeboten – individualisieren. Bestellungen können darüber hinaus auf Grundlage individueller Angebote von MARKANDA erfolgen.
3.2. Mit Abgabe einer Bestellung bzw. Annahme eines individuellen Angebots gibt der Kunde eine verbindliche Vertragserklärung über die darin bezeichneten Waren und Leistungen ab.
3.3. Eine automatisch versandte Eingangs- oder Bestellbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang einer Bestellung und stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
3.4. Der Vertrag kommt zustande, wenn MARKANDA die Bestellung ausdrücklich bestätigt, eine Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung übermittelt, die Ware versendet oder mit der vereinbarten Produktion beginnt.
3.5. Soweit Vorkasse vereinbart wurde, ist MARKANDA berechtigt, mit der Produktion erst nach Eingang der vereinbarten Zahlung zu beginnen.
3.6. Bei individualisierten oder veredelten Produkten kann der Produktionsbeginn zusätzlich von der Produktionsfreigabe gemäß § 13 dieser AGB abhängig gemacht werden.
§ 4 Preise und Versandkosten
4.1. Es gelten die im jeweiligen Angebot, Online-Shop oder der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.
4.2. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich gegenüber Unternehmern angegebene Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3. Versand-, Fracht-, Verpackungs-, Express-, Zoll- oder sonstige Nebenkosten werden, soweit sie nicht bereits ausdrücklich im Preis enthalten sind, gesondert berechnet.
4.4. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 5 Lieferung, Lieferzeit und Warenverfügbarkeit
5.1. Soweit Vorkasse vereinbart wurde, beginnen vereinbarte Produktions- und Lieferfristen grundsätzlich erst nach Eingang der vereinbarten Zahlung.
Bei individualisierten Produkten beginnen entsprechende Fristen grundsätzlich erst, wenn zusätzlich sämtliche für die Produktion erforderlichen Daten vollständig vorliegen und eine gegebenenfalls erforderliche Produktionsfreigabe erteilt wurde.
5.2. Liefertermine sind nur dann verbindliche Fixtermine, wenn MARKANDA diese ausdrücklich als solche bestätigt hat.
5.3. Wird MARKANDA ohne eigenes Verschulden nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durch einen Lieferanten beliefert, obwohl MARKANDA ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, ist MARKANDA berechtigt, den Kunden hierüber zu informieren und einen angemessenen neuen Liefertermin oder – soweit möglich und zumutbar – eine vergleichbare Ersatzleistung anzubieten.
5.4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von MARKANDA nicht zu vertretender Ereignisse verlängern vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
5.5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Dienstleister auf den Kunden über.
5.6. Bei individualisierten, bedruckten oder anderweitig veredelten Produkten können aus produktionstechnischen Gründen Mehr- oder Minderlieferungen auftreten. Soweit im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder bei der Produktionsfreigabe eine konkrete Mengentoleranz angegeben wurde, gilt diese als vereinbart. Innerhalb dieser Toleranz wird die tatsächlich gelieferte Menge abgerechnet.
Hinweis vor Veröffentlichung: Promostore arbeitet bei Werbeanbringung und Sonderproduktionen beispielsweise mit einer Toleranz von ±10 %. Ich würde bei MARKANDA erst dann eine feste Prozentzahl aufnehmen, wenn eure Lieferanten bestätigt haben, welche Toleranz bei euren Produkten tatsächlich üblich ist.
§ 6 Zahlungsmodalitäten
6.1. Dem Kunden stehen die im Online-Shop, Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
6.2. Soweit Zahlung auf Rechnung vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
6.3. Bei vereinbarter Vorkasse ist der Rechnungsbetrag vor Beginn der Produktion bzw. Lieferung fällig.
6.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. MARKANDA bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vorbehalten.
6.5. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von MARKANDA anerkannt sind.
6.6. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
7.1. MARKANDA behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und MARKANDA Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen.
7.3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die aus einer solchen Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an MARKANDA ab.
7.4. MARKANDA verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden Sicherheiten freizugeben, soweit deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt MARKANDA.
§ 8 Kundenkonto
8.1. Soweit MARKANDA Kundenkonten anbietet, können dort Bestell- und Kundendaten gespeichert und eingesehen werden.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung und Nutzung seines Kundenkontos wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese bei Änderungen entsprechend zu aktualisieren.
8.3. Zugangsdaten sind vom Kunden vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
8.4. Der Kunde ist für Aktivitäten verantwortlich, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten erfolgen, soweit er diese zu vertreten hat.
8.5. Kunden können ihr Kundenkonto jederzeit kündigen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten von MARKANDA bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Sachmängelgewährleistung und Untersuchungspflichten
9.1. Die Gewährleistung richtet sich vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2. Eine Garantie besteht nur, wenn MARKANDA eine solche ausdrücklich übernommen hat.
9.3. Ist der Kunde Kaufmann und handelt es sich für beide Parteien um ein Handelsgeschäft, gelten insbesondere die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.
Der Kunde hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Später erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
9.4. Handelsübliche, materialbedingte oder technisch unvermeidbare geringfügige Abweichungen insbesondere hinsichtlich Farbe, Gewicht, Größe, Materialstärke, Positionierung, Druckbild, Oberflächenbeschaffenheit oder Verarbeitung stellen keinen Mangel dar, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
9.5. Bei individualisierten und veredelten Produkten gelten ergänzend die Bestimmungen zur Produktionsfreigabe gemäß § 13.
9.6. MARKANDA ist bei berechtigten Mängelansprüchen zunächst zur Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, soweit gesetzlich zulässig.
9.7. Mängelansprüche des Kunden verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine längere Frist vorsehen.
§ 10 Haftung
10.1. MARKANDA haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
10.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MARKANDA nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
10.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.4. Soweit die Haftung von MARKANDA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von MARKANDA.
§ 11 Speicherung des Vertragstextes
11.1. Der Kunde erhält die für den Vertrag maßgeblichen Bestell- bzw. Auftragsdaten in geeigneter Form, insbesondere per E-Mail, Rechnung oder Auftragsbestätigung.
11.2. Soweit ein Kundenkonto besteht, können dort gegebenenfalls vergangene Bestellungen eingesehen werden.
11.3. Vertragsunterlagen können dem Kunden insbesondere per E-Mail, schriftlich oder durch Verweis auf eine dauerhaft zugängliche Onlinequelle zur Verfügung gestellt werden.
11.4. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten von MARKANDA bleiben unberührt.
§ 12 Kundendaten, Druckdaten und Rechte Dritter
12.1. Der Kunde ist für sämtliche von ihm bereitgestellten Logos, Grafiken, Bilder, Texte, Marken, Schriften, Designs, Druckdaten und sonstigen Inhalte verantwortlich.
12.2. Der Kunde versichert, über sämtliche für die beauftragte Produktion, Bearbeitung, Vervielfältigung und Verwendung erforderlichen Rechte zu verfügen.
12.3. Der Kunde stellt MARKANDA im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten durch die vom Kunden bereitgestellten Inhalte entstehen.
12.4. MARKANDA ist nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten Inhalte auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen.
12.5. Der Kunde ist für die inhaltliche und technische Richtigkeit der übermittelten Daten verantwortlich, soweit MARKANDA nicht ausdrücklich eine entsprechende Prüfleistung übernommen hat.
12.6. MARKANDA ist berechtigt, die Ausführung von Aufträgen abzulehnen, wenn die bereitgestellten Inhalte erkennbar gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen.
§ 13 Individualisierte Waren, Veredelung und Produktionsfreigabe
13.1. Waren, die nach Vorgaben des Kunden hergestellt, bedruckt, graviert, bestickt oder anderweitig mit einem individuellen Logo, Schriftzug, Motiv, Design oder sonstigen Kundendaten versehen werden, gelten als individualisierte bzw. kundenspezifisch veredelte Waren.
13.2. Vor Produktionsbeginn kann MARKANDA dem Kunden einen digitalen Korrekturabzug, ein Mock-up, eine Druckansicht, einen Entwurf oder – soweit vereinbart – ein physisches Muster zur Prüfung und Produktionsfreigabe übermitteln.
13.3. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Freigabe übermittelten Unterlagen sorgfältig zu prüfen. Die Prüfung umfasst insbesondere:
- Schreibweise, Texte und sonstige Inhalte,
- Logos und Marken,
- Positionierung und Größenverhältnisse,
- Farben bzw. angegebene Farbwerte,
- Mengen und Varianten sowie
- sonstige für die Produktion erkennbare Gestaltungsmerkmale.
13.4. Mit Erteilung der Produktionsfreigabe bestätigt der Kunde die zur Freigabe gestellte Gestaltung als verbindliche Grundlage der Produktion. MARKANDA ist anschließend berechtigt, unverzüglich mit der Produktion zu beginnen.
13.5. Nach erfolgter Produktionsfreigabe besteht kein Anspruch des Kunden auf nachträgliche Änderungen oder Stornierung des Auftrags.
Stimmt MARKANDA einer Änderung oder Stornierung aus Kulanz zu, trägt der Kunde die bis dahin entstandenen sowie die durch die Änderung oder Stornierung zusätzlich verursachten angemessenen Kosten.
13.6. Fehler, die bereits in den vom Kunden freigegebenen Produktionsdaten bzw. dem freigegebenen Korrekturabzug erkennbar waren und entsprechend dieser Freigabe produziert wurden, begründen grundsätzlich keinen Mangel, soweit MARKANDA die fehlerhafte Umsetzung nicht selbst zu vertreten hat.
13.7. Produktions- und materialbedingt können geringfügige Abweichungen zwischen digitaler Darstellung, Korrekturabzug, Muster und Serienproduktion auftreten. Dies gilt insbesondere für Farben, Druckpositionen, Materialien, Oberflächen und Veredelungsergebnisse.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wegen darüber hinausgehender Mängel bleiben unberührt.
Eine solche ausdrückliche Produktionsfreigabe ist auch im Branchenvergleich sinnvoll; Promostore sieht bei kundenspezifischen Waren ebenfalls Muster bzw. Abbildungen und eine anschließende Produktionsfreigabe vor.
§ 14 Rückgabe, Umtausch und Stornierung
14.1. MARKANDA gewährt kein freiwilliges Widerrufs-, Umtausch- oder Rückgaberecht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
14.2. Insbesondere sind Waren, die nach Kundenspezifikation hergestellt, individualisiert, bedruckt, graviert, bestickt oder anderweitig veredelt wurden, von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.
14.3. Ordnungsgemäß und entsprechend der erteilten Produktionsfreigabe hergestellte Waren können insbesondere nicht deshalb zurückgegeben oder umgetauscht werden, weil sie vom Kunden nicht mehr benötigt werden, sich dessen Bedarf geändert hat oder dem Kunden die zuvor freigegebene Gestaltung nachträglich nicht mehr gefällt.
14.4. Eine Stornierung nach erteilter Produktionsfreigabe ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von MARKANDA möglich. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
14.5. Stimmt MARKANDA einer Stornierung zu, ist MARKANDA berechtigt, dem Kunden die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen sowie die durch die Stornierung verursachten angemessenen Produktions-, Material-, Veredelungs-, Gestaltungs- und sonstigen Auftragskosten in Rechnung zu stellen.
14.6. Gesetzliche Mängel- und Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 15 MARKANDA Impact-Versprechen
15.1. MARKANDA verbindet entsprechend gekennzeichnete Aufträge mit einem dokumentierten Trinkwasser-Impact.
Für jeden Euro Netto-Warenwert eines entsprechend gekennzeichneten MARKANDA-Auftrags wird dem Kunden ein Impact von einem Liter sauberem Trinkwasser zugeordnet:
1 € Netto-Warenwert = 1 Liter Trinkwasser.
15.2. MARKANDA ermöglicht diesen Impact durch die finanzielle Unterstützung von Wasserprojekten von Darya e.V. im Rahmen eines Sponsorings.
Darya e.V. dokumentiert und bestätigt MARKANDA die durch das Sponsoring ermöglichte Menge an sauberem Trinkwasser.
15.3. MARKANDA ordnet dem jeweiligen Kundenauftrag aus dem von Darya e.V. bestätigten Impact-Volumen eine dem maßgeblichen Netto-Warenwert entsprechende Menge an sauberem Trinkwasser zu.
Eine einem Kundenauftrag zugeordnete Trinkwassermenge wird nicht erneut einem anderen Kundenauftrag zugeordnet.
15.4. Maßgeblich für die Berechnung ist der tatsächlich abgerechnete Netto-Warenwert der entsprechend gekennzeichneten Produkte nach Abzug von Rabatten, Gutschriften, Retouren oder sonstigen Preisnachlässen.
Umsatzsteuer sowie Versand-, Fracht-, Verpackungs-, Express-, Gestaltungs- und sonstige Nebenkosten bleiben bei der Berechnung des Trinkwasser-Impacts unberücksichtigt.
15.5. Der dem Auftrag zugeordnete Impact wird durch ein individuelles MARKANDA Impact-Zertifikat dokumentiert. Das Zertifikat weist die dem jeweiligen Auftrag zugeordnete Menge an sauberem Trinkwasser aus.
Die dem Zertifikat zugrunde liegende Trinkwassermenge basiert auf dem von Darya e.V. gegenüber MARKANDA bestätigten Impact-Volumen.
15.6. Das MARKANDA Impact-Zertifikat dient ausschließlich der Dokumentation des dem jeweiligen Kundenauftrag zugeordneten Trinkwasser-Impacts. Es stellt insbesondere keine Spendenbescheinigung oder steuerliche Zuwendungsbestätigung des Kunden dar.
15.7. Wird ein Auftrag vollständig oder teilweise storniert, rückabgewickelt oder gutgeschrieben oder reduziert sich der maßgebliche Netto-Warenwert nachträglich, reduziert sich der diesem Auftrag zugeordnete Trinkwasser-Impact entsprechend.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts Abweichendes vereinbart wurde, der Sitz von MARKANDA.
16.2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von MARKANDA ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. MARKANDA bleibt berechtigt, den Kunden auch an einem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
16.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
16.4. Vertragssprache ist Deutsch.